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Das Land NRW beabsichtigt, Teile des Hochwalds in Uedemerbruch im Rahmen des Schutzgebietssystems "Natura 2000" als FFH-Gebiet zu melden.
Auf Seiten des MURL NRW sind nähere Informationen zum EU-weiten Projekt Natura 2000 zu finden. Insbesondere sind dort nähere Angaben zum Gebiet Hochwald-Tüschenwald (dort hat auch die folgende Karte ihren Ursprung).
Die folgende Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf und des Kreises Kleve war in der RP vom 19. 6. 2000. Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite übernehme ich keine Gewähr.
Der Landrat des Kreises Kleve gibt auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf folgendes bekannt:
- Anhörungsverfahren -
Der Rat der Europäischen Gemeinschaft hat im Jahre 1992 einstimmig die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FHHRichtlinie) und damit die Umsetzung des EU-weiten ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems "Natura 2000" beschlossen.
Das Land NRW beabsichtigt, entsprechend § 19 b des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG in der Fassung vom 21. September 1998, BGBl. I S. 2994), der Kommission der Europäischen Gemeinschaft - über die Bundesrepublik Deutschland - im Rahmen einer Tranche 2 weitere Gebiete nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) sowie der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie) zu melden.
Die Ausweisung eines solchen Gebietes kann Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Projekten und Plänen haben (vgl. §§ 19 a ff. BNatSchG).
Aus der folgenden UDersicht ist ersichtlich, welche Städte bzw. Gemeinden des Kreises Kleve von den jeweiligen Gebieten, die sich auf das Kreisgebiet erstrecken, berührt sind:
Nat. 2000 Nr. | Name: | Raum: | Lage: |
DE-4404-301 | Fleuthkuhlen | Stadt Kevelaer | Der Erweiterungsabschnitt liegt unmittelbar östlich des Ortsteiles Winnekendonk südlich der L 491 (Stadt Kevelaer) |
DE-4202-302 | Reichswald | Stadt Kleve, Gemeinde Kranenburg, Stadt Goch | Umfasst überwiegend ein Gebiet zwischen der B 504 und der L 48 in Kleve und Kranenburg |
DE-4304-301 | Hochwald, Tüschenwald | Gemeinde Uedem | Betrifft den Bereich zwischen L 6 und K 14 nordöstlich von Labbeck (Gemeinde Sonsbeck) und südwestlich von Marienbaum (Stadt Xanten) |
DE-4503-301 | Hangmoor, Dammer Bruch | Stadt Straelen | Liegt südwestlich von Straelen zwischen B 58 und L 2 westlich der Hoflage Deckers |
DE-4504-301 | Rheurdt | Gemeinde Rheurdt | Umfasst einen Bereich zwischen Olvenhof, Hächermannshof und Schüttenhof zwischen L 476, L 474 und K 9 innerhalb des Kuhlenbogens |
DE-4604-301 | Nette | Gem. Wachtendonk, Gemeinde Grefrath | Betrifft den FIussabschnitt zwischen der L 39 und Wachtendonk. |
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit, insbesondere der betroffenen Eigentümer und Nutzungsberechtigten, über Ziele, Zweck und Auswirkungen der vorgesehenen Gebietsmeldung sowie über die fachliche Begründung der einzelnen Gebietsabgrenzungen und den weiteren Vefahrensablauf findet am 27. Juni 2000 um 15.15 Uhr im Pädagogischen Zentrum der Berufsbildenden Schulen des Kreises Kleve, Felix-Roeloffs-Straße 7, 47533 Kleve eine Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Düsseldorf - Höhere Landschaftsbehörde - statt.
Die Unterlagen für die v.g. zur Meldung vorgesehenen Gebiete (Gebietsbeschreibungen, Standarddatenbögen, Gebietsabgrenzungen im Maßstab 1 : 50000), aus denen sich Art, Umfang und die Gründe der Meldung ergeben, liegen einen Monat lang
Eigentümer und sonstige Berechtigte, deren Belange durch die beabsichtigte Gebietsmeldung berührt werden, können Anregungen und Bedenken bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 17. August 2000, beim Landrat des Kreises Kleve, Nassauer Allee 15-23, 47533 Kleve, Raum 1.459, oder bei der Bezirksregieiung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, Zimmer 66, schriftlich oder zur Niederschrift vortragen.
Nach Ablauf der Frist eingehende Anregungen und Bedenken können nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Stellungnahme müssen Name und Anschrift vollständig zu ersehen sein. Die Anregungen und Bedenken sollen näher begründet sein; es soll zumindest das betroffene Gebiet, der naturschutzfachliche Belang sowie die Art der Beeinträchtigung dargelegt sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestgehalt können nicht berücksichtigt werden.
Soweit zu der beabsichtigten Gebietsmeldung Anregungen und Bedenken erhoben werden, wird die Bezirksregierung Düsseldorf diese überprüfen und in die naturschutzfachliche Abwägung einstellen. Über das Ergebnis der Abwägung wird die Bezirksregierung Düsseldorf anschließend informieren.
Kosten, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens, beispielsweise durch die Einsichtnahme in die Unterlagen oder auch die Teilnahme an einem Informationstermin, entstehen, können nicht erstattet werden.
Düsseldorf, den 25. Mai 2000, Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Landschaftsbehörde, Az. 51.2, Im Auftrag, gez. Hahlweg L.S.
Kleve, den 15. Juni 2000, Kersting, Landrat
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