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Bekanntmachung aus der RP vom 15. November 2002:
über die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem -L 5-
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die vom Rat der Gemeinde Uedem am 11.07.2002 beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 29.10.2002, AZ.: 35.2-11.25 (Uedem 14. Ä.) 02 gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.
Der Änderungsbereich ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt gekennzeichnet:
Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Erläuterungsbericht kann im Rathaus der Gemeinde Uedem, Mosterstraße 2, Zimmer 31 oder 32 (Fachbereich Planen und Bauen), 47589 Uedem, während der Dienststunden
montags und dienstags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, | |
mittwochs und freitags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und | |
donnerstags | von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und des Erläuterungsberichtes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Hinweise:
Gemäß § 215 BauGB sind unbeachtlich
[...]
Mit dieser Bekanntmachung wird die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uedem gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB wirksam.
Uedem, den 13.11.2002 | W. van Briel Bürgermeister |
Bekanntmachung aus der RP vom 21. August 2000:
Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der B 67n zwischen Kalkar-Kehrum (L174) und Kevelaer-Kervenheim (A 57)
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und unter Beachtung des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird für die o. g. Planung eine
Vertreter des Rheinischen Straßenbauamtes werden die Planung der zu bestimmenden Linie und Alternativen vorstellen, zu Fragen Stellung nehmen und das weitere Verfahren erläutern.
Uedem/Kalkar, den 21. August 2000
Gemeinde Uedem, Der Bürgermeister, van Briel; Stadt Kalkar, Der Bürgermeister, Fonck.
Bekanntmachung des LVR, welche am 29. Mai 2000 in der RP (Lokalteil Kleve) zu finden war. Eine eingescannte Version ist vorhanden.
Landschaftsverbandes Rheinland
Rheinisches Straßenbauamt Wesel
Schillerstraße 46
46483 Wesel
Linienbestimmungsverfahren für den Neubau der B 67n zwischen Kalkar-Kehrum (L 174) und Kevelaer-Kervenheim (A 57).
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahren gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und unter Beachtung des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung wird für die Planung des Rheinischen Straßenbauamtes Wesel eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Dieser Bürgerbeteiligung erfolgt in Form:
Wesel, den 25. Mai 2000
Bonda
Die vorstehende bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Uedem, Kalkar, den 25.05.2000
Gemeinde Uedem, Der Bürgermeister, van Briel; Stadt Kalkar, Der Bürgermeister, Fonck
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